Das Zettelmonster
Kennst Du das Chaos am Monatsende? Atme tief durch. Wir zeigen Dir, wie wir dieses Monster für Dich ein für alle Mal besiegen.
Wir unterstützen Dich bei der technischen Aufbereitung Deiner Buchhaltungsunterlagen. Du übermittelst Deine Belege digital; wir sortieren und erfassen die enthaltenen Angaben und stellen die Daten strukturiert für Deine weitere Prüfung oder für Deine Steuerberatung bereit.
Da wir keine Steuerberater sind, bieten wir keine Steuerberatung, Kontierung oder Erstellung und Übermittlung von USt-Voranmeldungen und Steuererklärungen an. Wir arbeiten im gesetzlichen Rahmen des § 6 Nr. 3 StBerG und erleichtern Deine Buchführung. Hier erfährst Du mehr über unseren vollständigen Leistungsumfang und die gesetzlichen Regelungen dazu.
Deine Belege werden
vorbereitet
BuHa.pro ist die goldene Mitte zwischen „Ich mache alles selbst“ und „Ich gebe alles zum Steuerberater“. Als Anbieter vorbereitender Buchführungshilfe unterstützen wir Dich bei der aufwendigen Aufbereitung Deiner betrieblichen Buchhaltungsdaten.
Wir bieten maßgeschneiderte buchhalterische Hilfe für Soloselbstständige, Handwerksbetriebe, Gastronomiebetriebe und kleine Betriebe sowie Dienstleister.
Unser Leistungsumfang ist auf mechanische Arbeitsgänge im Sinne des § 6 Nr. 3 StBerG beschränkt. Wir übernehmen ausschließlich das technische Digitalisieren, Sortieren und Erfassen der von Dir bereitgestellten Unterlagen. Wir treffen keine steuerlichen oder buchhalterischen Entscheidungen, nehmen keine Kontierung vor und erteilen keine Buchungsanweisungen. Die fachliche Prüfung, Freigabe und steuerliche Verarbeitung erfolgen durch Dich oder Deine hierzu befugte Steuerberatung.
Strukturiert. Digital unterstützt. Transparent.
Die eingesetzte Software liest bestimmte Angaben aus den von Dir bereitgestellten Dokumenten automatisiert aus. Wir prüfen, ob die Dokumente technisch lesbar sind und ob die Verarbeitung erkennbar vollständig durchgeführt wurde. Die aufbereiteten Daten werden Dir ausschließlich zur eigenen Prüfung bereitgestellt.
Eine offene Ladenkasse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig sein. Ob die konkrete Kassenführung ordnungsgemäß ist, hängt insbesondere von den Aufzeichnungen, der Vollständigkeit und der Nachprüfbarkeit der Geschäftsvorfälle ab. Wir übernehmen hierzu keine steuerliche Prüfung oder rechtliche Beratung.
Wir stellen technisch erfasste und strukturierte Belegdaten als Arbeitsgrundlage für die weitere Verarbeitung bereit. Wir berechnen keine Umsatzsteuer, nehmen keine steuerliche Beurteilung vor und erstellen oder übermitteln keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Die fachliche Prüfung und steuerliche Verarbeitung erfolgen durch Dich oder Deine hierzu befugte Steuerberatung.
Wir können von Dir bereitgestellte Mitarbeiterstammdaten technisch erfassen und strukturiert weitergeben. Wir erstellen keine Lohnabrechnungen und keine Meldungen an Sozialversicherungsträger.
Die digitale Aufbereitung kann interne Abläufe vereinfachen und den Zeitaufwand für das Sortieren und Übertragen von Unterlagen reduzieren. Ob sich dadurch Kosten einsparen lassen, hängt von Deinem individuellen Belegaufkommen, Deinen internen Abläufen und dem gebuchten Leistungsumfang ab. Da Du für die organisatorische Vorbereitung keine eigenen Mitarbeiter einstellen musst, können entsprechende Lohnnebenkosten entfallen und personelle Engpässe mit digital unterstützten und standardisierten Abläufen überbrückt werden. Sämtliche Leistungen bleiben innerhalb des beschriebenen technischen Leistungsumfangs nach § 6 Nr. 3 StBerG.
Drei Schritte – danach ist Dein ganzer Papierkram kein Kopfschmerzthema mehr.
Fotografiere Deine Kassenbons, Bewirtungsbelege oder Tankquittungen einfach mit dem Smartphone ab oder leite PDF-Rechnungen direkt per E-Mail an das System weiter. Papierunterlagen werden grundsätzlich nicht von uns verwahrt. Du bleibst für die ordnungsgemäße Aufbewahrung und die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten verantwortlich.
Die eingesetzte Software unterstützt die technische Verarbeitung der Dokumente. Sie kann Datum, Betrag und Rechnungsnummer automatisiert auslesen und Dokumente nach vorgegebenen Kriterien sortieren. Die Ergebnisse können unvollständig oder fehlerhaft sein und müssen vor der weiteren Verwendung durch Dich geprüft werden.
Wir bereiten die Datensätze ausschließlich automatisiert und technisch-organisatorisch vor, sodass Du die technisch aufbereiteten Daten für die weitere Prüfung durch Dich oder Deine Steuerberatung verwenden kannst. Eine Gewähr für die steuerliche Richtigkeit oder Vollständigkeit wird nicht übernommen. Die finale Entscheidung liegt immer bei Dir: Du prüfst die für die steuerliche Bearbeitung relevanten Datensätze und bestätigst sie selbst – oder reichst das Datenpaket an Deine Steuerberatung weiter.
Klicke auf den Button und öffne unser illustriertes Storyboard. Dort zeigen wir Dir in zehn einfachen Schritten, wie reibungslos unsere Zusammenarbeit im Alltag abläuft.
Alle Pakete umfassen ausschließlich technische Vorarbeiten nach § 6 Nr. 3 StBerG: digitalisieren, sortieren, erfassen, bereitstellen. Keine Kontierung, keine Steuerberatung.
geeignet für Freiberufler und Soloselbstständige
geeignet für Dienstleister & Handwerker
geeignet für Gastronomiebetriebe und kleine Betriebe
geeignet für mittelgroße Betriebe
| IM VERGLEICH | BuHa-Solo | BuHa-Mini | BuHa-Maxi | BuHa-Pro |
|---|---|---|---|---|
| Mitarbeiter inklusive | 0 | 1 (weitere je 20€) | 4 (weitere je 20€) | 7 (weitere je 20€) |
| Inklusiv-Belege | bis 30 (weitere je 0,50€) | bis 100 (weitere je 0,50€) | bis 250 (weitere je 0,50€) | bis 400 (weitere je 0,50€) |
| Geschäftskonten inkl. | 1 (weitere je 50€) | 1 (weitere je 50€) | 1 (weitere je 50€) | 1 (weitere je 50€) |
| Mechanische Erfassung der Kassendaten in der eingesetzten Buchhaltungssoftware | — | Unterstützung | technische Erfassung | technische Erfassung |
| Technischer Abgleich von Bankbewegungen | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Technische Zusammenstellung der Zahlungsdienstleisterdaten | ✓ inkl. | ✓ inkl. | ✓ inkl. | ✓ inkl. |
| Technische Datenauswertung (Keine Prüfung) | quartalsweise | monatlich | monatlich | monatlich + Kennzahlen |
| Digitaler E-Mail-Support | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Kaufmännische Zuarbeit & Technische Datenbereitstellung | ||||
| Monatsabschluss & StB-Kommunikation | optional (+ 29 € pro Monat) |
optional (+ 39 € pro Monat) |
optional (+ 49 € pro Monat) |
✓ inkl. |
| Service-Export für Steuerberatung (Datenpaket) | 149 € pauschal | 149 € pauschal | 149 € pauschal | 149 € pauschal |
Alle Pakete haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten (Zahlung monatlich oder jährlich). Kündigungsfrist: 3 Monate vor Verlängerung. Einmalige Setup-Pauschale zur Mandantenanlage (ab 149 €). Bei Vertragsende: 149 € Abschlusspauschale für den Datenexport. Dein individueller Preis hängt vom Belegvolumen ab und wird im Erstgespräch verbindlich festgelegt.
Unser Angebot richtet sich an kleine Unternehmen und Selbstständige, die die technische Organisation ihrer Belege digital unterstützen möchten. Der tatsächliche Zeit- und Kosteneffekt hängt vom Umfang und der Qualität der bereitgestellten Unterlagen ab. Diese fiktiven Fallbeispiele zeigen Dir, wie eine Entlastung der internen Ressourcen aussehen kann.
Unser Rechner zeigt Dir sofort einen voraussichtlichen Monatsbeitrag auf Grundlage Deiner Angaben.
Der endgültige Preis richtet sich nach dem individuell vereinbarten Leistungsumfang und wird vor Vertragsschluss verbindlich festgelegt.
M. Mustafa Şahin-Brandt, Wirtschaftswissenschaftler, Gründer
Die Welt, in der wir aufwachen, ist jeden Tag eine andere. Und dank der KI hat der Prozess der Dauerveränderung einen komplett neuen Charakter gewonnen – extrem beschleunigt. Auch die Aufgaben der Buchhaltung und der Buchführung sind nicht mehr die, die sie vor dem Zeitalter der KI einmal waren. BuHa.pro ist die Antwort auf diese Beschleunigung und möchte sowohl kleinen Betrieben und Soloselbstständigen als auch den Steuerberatern bei den neuen buchhalterischen Herausforderungen im Zeitalter der KI zur Seite stehen.
Ich kenne diese buchhalterischen Herausforderungen nur zu gut. Sei es durch mein Online-Wörterbuch DasSozluk.com, als ehemaliger Betreiber des Leipziger Gastronomiebetriebs Café feinOST oder als Gründer und Entwickler der KI-Plattform SmartNextOwner.
BuHa.pro unterstützt Dich bei der technischen Organisation Deiner Daten – professionell, streng diskret und verlässlich. So kommst Du Deinen Pflichten leichter nach, und Deine Steuerberatung bekommt Unterlagen, mit denen sie sofort arbeiten kann.
Alles, was Du für einen reibungslosen Ablauf wissen musst.
Nein. BuHa.pro übernimmt ausschließlich technische und organisatorische Vorarbeiten bei den von Dir bereitgestellten Unterlagen im Rahmen des § 6 Nr. 3 StBerG. Wir digitalisieren, sortieren und erfassen Daten, treffen aber keine steuerlichen oder buchhalterischen Entscheidungen.
Datenschutz nehmen wir ernst. Deine Belege werden verschlüsselt übertragen und in der Software von Lexware gespeichert. Der Zugang läuft auf Deinen Namen – die Daten gehören Dir. Im Rahmen der technischen Bereitstellung können neben uns auch die von Lexware eingesetzten Dienstleister Zugriff auf Daten erhalten, soweit dies für den Betrieb erforderlich ist. Nach Ende der Zusammenarbeit übergeben wir Dir den Datenexport und löschen unsere Zugänge. Details findest Du in unserer Datenschutzerklärung.
Die fachliche Prüfung und Freigabe erfolgen durch Dich oder Deine Steuerberatung. Automatisch ausgelesene Daten können Fehler enthalten.
Nein. Wir erstellen und übermitteln keine Steuererklärungen oder Umsatzsteuervoranmeldungen. Wir stellen lediglich technisch aufbereitete Daten als Arbeitsgrundlage bereit.
Du oder Deine Steuerberatung prüfst die Daten und entscheidest über ihre steuerliche Verwendung. Unsere Leistung beschränkt sich auf die vereinbarten technischen Verarbeitungsschritte.
Du bist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von Dir bereitgestellten und freigegebenen Angaben verantwortlich. Unsere gesetzliche Haftung für eigene Pflichtverletzungen bleibt unberührt.
Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann anschließend mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden.
Wir verarbeiten grundsätzlich nur die Unterlagen, die Du uns vollständig und fristgerecht bereitstellst. Für fehlende, unleserliche oder verspätet übermittelte Unterlagen können wir keine Bearbeitung oder Vollständigkeit gewährleisten. Eine bestimmte Steuerersparnis wird nicht versprochen.
Für bestimmte Arbeitsschritte verwenden wir Lexware-Produkte. DATEV ist das klassische Tool der Steuerberatung. Auf Wunsch stellen wir einen Export in einem verfügbaren Datenformat bereit. Ob der Export in der jeweiligen Softwareumgebung des Steuerbüros verarbeitet werden kann, prüft das Steuerbüro. Eine bestimmte Importierbarkeit oder Fehlerfreiheit wird nicht zugesichert.
Nein, das ist gesetzlich der Steuerberatung vorbehalten. Wir erstellen keine Steuererklärungen, keine Jahresabschlüsse, keine Bilanzen und keine Gewinnermittlungen.
Die Übergabe: Du kannst die von uns strukturierten Daten direkt nutzen – oder Du überlässt das einfach Deiner Steuerkanzlei. Die Ermittlung des steuerlichen Gewinns übernehmen wir nicht.
Du musst uns keine Ordner in Papierform schicken. Du übermittelst Deine Belege digital per App oder E-Mail. Wir verarbeiten und sortieren die enthaltenen Angaben mechanisch.
Papierunterlagen werden grundsätzlich nicht von uns verwahrt. Du bleibst für die ordnungsgemäße Aufbewahrung und die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten verantwortlich. Für bestimmte Buchungsbelege gilt seit dem 1. Januar 2025 grundsätzlich eine achtjährige Aufbewahrungsfrist. Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse sind grundsätzlich zehn Jahre aufzubewahren; Handels- und Geschäftsbriefe grundsätzlich sechs Jahre. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und der konkrete Dokumenttyp. Ob und wann Papieroriginale vernichtet werden dürfen, ist im Einzelfall zu prüfen.
Eine offene Ladenkasse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig sein. Ob die konkrete Kassenführung ordnungsgemäß ist, hängt insbesondere von den Aufzeichnungen, der Vollständigkeit und der Nachprüfbarkeit der Geschäftsvorfälle ab. Wir übernehmen hierzu keine steuerliche Prüfung oder rechtliche Beratung, sondern sortieren Deine manuellen Kassenberichte mechanisch ein.
Für GmbHs und UGs übernehmen wir ausschließlich die technisch-mechanische Erfassung und Strukturierung bereitgestellter Unterlagen. Jahresabschlüsse, Bilanzen, Steuererklärungen und steuerliche Beurteilungen werden nicht durch uns erstellt. Diese Leistungen sind durch eine hierzu befugte steuerliche Vertretung zu erbringen.
Genau genommen wechselst Du nicht – Du teilst auf. Deine Steuerberatung bleibt für alles Steuerliche zuständig; wir übernehmen die Vorarbeit, die sie Dir bisher in Rechnung gestellt hat oder die Du selbst erledigt hast. Wenn Du willst, sprechen wir das direkt mit Deiner Steuerberatung ab – die meisten Kanzleien freuen sich über gut vorbereitete Daten. Die Stammdaten übernehmen wir aus einem Export.
Sehr gerne! Wir legen großen Wert auf Vertrauen. Für ein kostenloses Kennenlerngespräch kannst Du nach Terminvereinbarung einfach in unserem Büro in der Kantstraße 53 in 04275 Leipzig vorbeikommen.
Unsere Dienstleistungen beschränken sich auf die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen im Sinne des § 6 Nr. 3 StBerG. Hierzu gehören insbesondere das technische Digitalisieren, Sortieren und Erfassen der von Dir bereitgestellten Unterlagen sowie die strukturierte technische Bereitstellung der daraus gewonnenen Daten.
Die eingesetzte Software kann bestimmte Angaben automatisiert aus Dokumenten auslesen. Die Ergebnisse können unvollständig oder fehlerhaft sein und müssen vor ihrer weiteren Verwendung geprüft werden.
Nicht übernommen werden insbesondere das Kontieren von Belegen, das Erteilen von Buchungsanweisungen, steuerliche Beurteilungen, die Gewinnermittlung, Erstellung von Steuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen, Jahresabschlüsse, die fachliche Prüfung der Kassenführung oder sonstige Tätigkeiten, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordern.
Die fachliche Prüfung, steuerliche Einordnung, Freigabe und gegebenenfalls Übermittlung an Behörden erfolgen durch Dich oder durch eine hierzu befugte steuerliche Vertretung. Du bist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von Dir bereitgestellten und freigegebenen Angaben verantwortlich.
Unser Angebot beschränkt sich auf die jeweils vereinbarten technischen und organisatorischen Unterstützungsleistungen. Eine bestimmte steuerliche Behandlung, Steuerersparnis, Vollständigkeit oder rechtliche Verwendbarkeit der aufbereiteten Daten wird nicht zugesichert.